aktuelle Corona-Regelung
Derzeit gilt in Bayern die 16. BayIfSMV.
Vielen Dank
Die Gebühren nach der Sportbootführerscheinverordnung und der Sportseeschifferscheinverordnung für die Befähigungsnachweise in der Sportschifffahrt (u.a. Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse) werden geändert.
Gemäß Erlass des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 27.09.2021 verweisen wir hierzu auf den Entwurf einer Besonderen Gebührenverordnung. Dieser ist veröffentlicht unter:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Gesetze/Gesetze-19/besondere-gebuehrenverordnung-verwaltung-wasserstrassen-schifffahrtsverwaltung.pdf?__blob=publicationFile
Herzlich Willkommen
auf der Seite des Prüfungsauschuss München. Wir sind von Seiten des Deutscher Motoryachtverbandes e.V. vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) autorisiert, Prüfungen für den amtlichen Sportbootführerschein in den Geltungsbereichen See und Binnen abzunehmen. Auch prüfen wir den Fachkundenachweis für Seenot-Signalmittel (FKN) gemäß § 1 Absatz 3 ErsteSprengV.
Die Funkzeugnisse UBI für den Binnenschifffahrtsfunk sowie SRC und LRC für den Seefunk können bei uns abgelegt werden.
Sie finden auf unserer Seite Informationen rund um das Thema Prüfung, Angaben über Prüfungsorte und Prüfungstermine, Anträge und die dazu notwendigen Formulare zum Download.
Prüfungsorte
EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Am 25.5.2018 trat die EU-Datenschutzgrundverordung (DSGVO) in Kraft. Für die reibungslose Bearbeitung Ihrer Prüfungszulassung ist für Sie wichtig, dass Sie
1. ausschließlich den aktuellen Antrag für die Zulassung zur Prüfung verwenden,
2. das Kreuz bei der Einwilligung setzen, damit Ihre angegebenenen Daten zu den genannten Zwecken genutzt, verarbeitet und beim Sportbootführerscheins zwecks Drucks an die Bundesdruckerei übermittelt werden und
3. nicht übersehen, den Antrag zu unterzeichnen.
Weitere Hinweise finden Sie hier.
Der neue Sportbootführerschein im Scheckkartenformat kommt!
Ab 2018 ist es soweit. Der neue Sportbootführerschein im Scheckkartenformat kommt pünktlich mit dem Jahreswechsel.
Er löst mit 01. Januar 2018 das bisherige Führerscheindokument aus „Neobond“ ab. Der neue Sportbootführerschein
wurde auf das sogenannte ID1-Kartenformat nach ISO-Norm 7810 umgestellt und hat ein komplett neues Design erhalten.
Er wird in Deutschland als Internationales Zertifikat (ICC) nach der Resolution Nr. 40 UNECE für die Berechtigung zum Führen von Sport- und Freizeitfahrzeugen (Pleasure Crafts) erteilt und künftig bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
Bisher hatten Inhaber von Sportbootführerscheinen beider Geltungsbereiche (See und Binnen) stets zwei Führerscheindokumente. Mit dem neuen Führerschein können beide Geltungsbereiche künftig auf einer Karte vereint werden.
Selbstverständlich bleiben alle bisherigen Sportbootführerscheine auch weiterhin gültig. Wenn Sie Ihren „alten“ Sportbootführerschein gegen den neuen Kartenführerschein umtauschen möchten, ist das selbstverständlich möglich. Die Ausstellung können Sie ab Januar 2018 u.a. bei der Geschäftsstelle des Deutschen Motoryachtverband e.V. in Duisburg (nicht bei den örtlichen Prüfungsausschüssen) gegen Kostenerstattung beantragen.
Flyer Der neue Sportbootführerschein im Scheckkartenformat
im PDF-Format