Antrag auf Zulassung zur
Prüfung SBF im Geltungsbereich Binnen
Sie möchten einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung zum SBF im Geltungsbereich Binnen stellen. Der Antrag mit den kompletten Unterlagen soll 14 Tage vor dem Termin beim Prüfungsausschuss eingehen.
Antrag downloaden und ausfüllen
Der Antrag beinhaltet:
- Ihre persönlichen Daten
- angestrebte Prüfungsteile an einem Tag
- Prüfungsdatum und Prüfungsort
- Name der Schule oder des Vereins, mit der Sie die Praktische Prüfung absolvieren (nach dem Ausdrucken bitte auf der Rückseite vermerken)
- Erklärungen und Datenschutzeinverständniserklärung
- Datum und Unterschrift des Antrags (bei unter 18-Jährigen ein gesetzlicher Vertreter)
- Unterschrift im Datenfeld: mit schwarzem Stift, Rand nicht berühren
Antrag ausdrucken
Den Antrag drucken Sie bitte auf ein Blatt mit Vorder- und Rückseite. Achten Sie unbedingt darauf, dass in den Druckereinstellungen keine Skalierung des PDF-Formulars erfolgt, sondern dass die Einstellung „Tatsächliche Größe“ ausgewählt ist. Diese Einstellung ist wichtig, weil sonst die vorgeschriebene Größe des Bildfangrahmens (in den das Passbild kommt) sich verändert und ggfls. dadurch der Rahmen beim Scannen des Passbildes nicht erkannt wird.
Beigefügte Unterlagen
1. ein Passbild (35 x 45 mm, nicht älter als 12 Monate)
Bitte achten Sie auf die vorgegebene Größe des Bildes sowie auf die Qualität der Aufnahme.
2. ein ärztliches Zeugnis nach dem Muster der Anlage 3
(nicht älter als 12 Monate).
Wenn Sie das Formular aus dem Internet herunter laden, achten Sie bitte beim Ausdruck darauf, dass beide Seiten auf ein Blatt (Vorder- und Rückseite) gedruckt werden.
Drucken Sie die Datei auf zwei Blättern aus, so müssen beide Blätter den Stempel und die Unterschrift des Arztes tragen.
Das ärztliche Zeugnis kann durch eine Fotokopie des SBF-See ersetzt werden, wenn dieser durch Prüfung erworben wurde und nicht älter als 12 Monate ist.
3. Die Fotokopie eines gültigen amtlichen Kfz-Führerscheins, wenn spätestens bei der Prüfung der Kfz-Führerschein vorgelegt wird oder
auf Verlangen ein Führungszeugnis nach den Vorschriften des Bundeszentralregistergesetztes bei Bewerbern über 18 Jahren.
Bewerber über 18 Jahren,
die keinen Kfz-Führerschein vorlegen können, ein BZRG (nicht älter als 6 Monate).
Bei Bewerbern unter 18 Jahren wird der Antrag vom gesetzlichen Vertreter unterschrieben.
4. soweit erteilt, eine Fotokopie des amtlichen SBF im Geltungsbereich See;
am Prüfungstag im Original vor der Prüfung vorzulegen.
5. ggf. eine ärztliche Bescheinigung einer Legasthenie oder zur Glaubhaftmachung nicht ausreichender Deutschkenntnisse geeignete Unterlagen, wie Atteste, ärztliche Bescheinigungen, Schulzeugnisse oder Gutachten.
6. Die Anmeldegebühr der Prüfungsgebühr in Höhe von 40,- Euro als fristgerechte Überweisung (Eingang eine Woche vor der Prüfung), bar oder als Scheck. Die Restgebühr ist am Prüfungstag bar zu entrichten.
Der Eingang Ihrer Unterlagen wird von uns nicht bestätigt und es erfolgt keine weitere Einladung zur Prüfung.
Sie schicken die Unterlagen direkt an uns
Wenn Sie Ihre Unterlagen direkt an uns schicken, teilen Sie uns mit
- wann und wo Sie Prüfung ablegen möchten und
- bei welchem Verein oder welcher Schule Sie die praktische Prüfung absolvieren (auf die Rückseite des Antrages).
Sie werden durch den Verein oder die Schule angemeldet
Bitte kümmern Sie sich zügig um die Komplettierung Ihrer Unterlagen. Diese werden mit der Anmeldegebühr vom Verein oder der Schule eingesammelt und an uns weitergegeben. Bitte beachten Sie, dass die Schule oder der Verein die Unterlagen 14 Tage vor dem Prüfungstermin an uns weitergeleitet haben muss.