Antrag auf Zulassung zur
Prüfung Sportküstenschifferschein
Sie möchten die Prüfung zum Sportküstenschiffersein ablegen. Ihrem Antrag auf Zulassung auf dem dafür vorgesehenen Formular müssen Sie mindestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin stellen.
Für die Praktische Prüfung wenden Sie sich bitte an den Auslandsausschuss des DMYV.
Wenn Sie an einer Theorieprüfung teilnehmen möchten, stellen Sie den Antrag entsprechend Ihrem Prüfungsort (Siehe Karte Startseite. Blauer Bereich Büro J. Grees, grüner Bereich Büro Nürnberg Tremel)
Zur Prüfung zugelassen werden Sie erst, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Besitz des Sportbootführerscheins-See gemäß §1 der Sportbootführerscheinverordnung-See
- für die Antriebsart "Antriebsmaschine":
Nachweis von mindestens 300 Seemeilen auf Motoryachten in den Küstengewässern;
für die Antriebsart "Antriebsmaschine und unter Segel"
Nachweis von mindestens 300 Seemeilen auf Segelyachten mit Antriebsmaschine in den Küstengewässern
Seemeilen müssen vor der Zulassung zur praktischen Prüfung nachgewiesen werden. - Entrichung der jeweiligen Gebühren (Zulassungsgebühr, Prüfungsgebühr, Gebühr für die Wiederholung einer Prüfung) Bei Rücktritt von der Prüfung wird die Zulassungsgebühr nicht erstattet.
Ihr Antrag auf Zulassung zur Prüfung
Bitte füllen Sie das Antragsformular sorgfältig aus. Der Antrag mit den kompletten Unterlagen muss lt. der Durchführungsrrichtlinie 14 Tage vor dem Termin bei uns – beim Prüfungsausschuss – eingehen.
Der Antrag beinhaltet:
- Ihre persönlichen Daten
- das Datum der Prüfung
- Name der Schule oder des Vereins, mit der Sie die Praktische Prüfung absolvieren
Kennzeichnen Sie bitte die Art der Prüfung, die Sie wünschen.
Ihrem Antrag fügen Sie folgende Unterlagen bei:
- für die Zulassung zur Prüfung eine Kopie Ihres Sportbootführerscheins (gemäß §1 der Sportbootführerscheinverordnung)
- für die Zulassung zur praktischen Prüfung unter Antriebsmaschine und unter Segel einen Nachweis über mindestens 300 sm auf Segelyachten (bzw. Motoryachten, wenn SKS nur unter Antriebsmaschine) im Küstenbereich
- für die Ausstellung des SKS ein Lichtbild (38 x 45mm, nicht älter als ein halbes Jahr), Halbprofil ohne Kopfbedeckung
Bitte achten Sie auf die vorgegebene Größe des Bildes sowie auf die Qualität der Aufnahme.
Der Eingang Ihrer Unterlagen wird von uns nicht bestätigt und es erfolgt keine weitere Einladung zur Prüfung.
Sie schicken die Unterlagen direkt an uns
Wenn Sie Ihre Unterlagen direkt an uns schicken, teilen Sie uns mit
- wann und wo Sie Prüfung ablegen möchten und
- bei welchem Verein oder welcher Schule Sie die praktische Prüfung absolvieren.
Sie werden durch den Verein oder die Schule angemeldet
Bitte kümmern Sie sich zügig um die Komplettierung Ihrer Unterlagen. Diese werden mit der Anmeldegebühr vom Verein oder der Schule eingesammelt und an uns weitergegeben. Bitte beachten Sie, dass die Schule oder der Verein die Unterlagen 14 Tage vor dem Prüfungstermin an uns weitergeleitet haben muss.
Wiederholungsprüfung
Die Wiederholung der nicht bestandenen theoretischen Prüfung, einer nicht bestandenen Teilprüfung oder die Wiederholung der nicht bestandenen praktischen Prüfung findet nur auf Antrag des Bewerbers statt und ist frühestens nach vier Wochen möglich.
Ausstellung des SKS-Scheins
Die Theorie- und die Praktische Prüfung muss innerhalb von 24 Monaten bestanden werden, sonst gilt die Prüfung als nicht bestanden und der Sportküstenschifferschein wird nicht ausgestellt.