Häufig gestellte Fragen
• Links zum Thema Führerscheine
Deutscher Motoryacht-Verband Telefon 0203 809580
• Prüfungsorte und Anschriften
• Was muss ich an der Prüfung mitbringen?
• Warum bekomme ich keinen Führerschein SBF-Binnen?
• Ich habe meinen Führerschein verloren, oder möchte ihn umschreiben
lassen. Was muss ich tun?
Prüfungsorte und Anschriften
Wo finde ich die Prüfungsorte und deren Anschriften?
Was muss ich an der Prüfung mitbringen?
Zur Prüfung bringen Sie bitte mit:
- Kfz-Führerschein
- Sportbootführerschein Binnen bzw. See, soweit vorhanden
- Personalausweis
- Kugelschreiber, Bleistift, Navigationsbesteck
- Bargeld für den Restbetrag der Prüfungsgebühr
(Sie haben eine Anzahlung von 40,00 € bei der Anmeldung geleistet.) - fehlende Unterlagen
- passende Kleidung für die Praktische Prüfung - mit Wartezeiten ist zu rechnen.
Keine elektronischen Geräte
Es ist nicht erlaubt, während der Prüfung elektronische Geräte bereit zu halten. Dazu gehören auch Smart-Watches, Handy und Taschenrechner - auch wenn diese nicht programmierbar sind. Es sind nicht erlaubte Hilfsmittel und müssen während der Prüfung ausgeschaltet sein, ansonsten gilt dies als Täuschungsversuch. Als Konsequenz wird die Theoretische Prüfung für diesen Bewerber abgebrochen und ein bereits bestandener Prüfungsteil aberkannt.
Wiederholungsprüfung
Es hat bei der Praxisprüfung nicht gereicht. Wie geht es weiter?
Wenden Sie sich für die Wiederholungsprüfung an Ihre Bootschule bzw. an Ihren Verein. Ihre Anmeldung zur Wiederholungsprüfung wird durch die Bootschule bzw. den Verein durchgeführt.
Ich habe die erforderliche Punktzahl im Prüfungsbogen nicht erreicht. Wann und wo kann ich wiederholen?
Suchen Sie sich einen Termin von der Liste der Prüfungstermine aus und teilen Sie uns 8 Tage vorher mit, wann und wo Sie die Wiederholungsprüfung ablegen möchten. Sie können sich auch durch Ihre Schule bzw. Ihren Verein anmelden lassen.
Ist für die Wiederholungsprüfung eine Vorauszahlung zu leisten?
Für die Wiederholungsprüfung wird keine Vorauszahlung erhoben.
Warum bekomme ich keinen Führerschein SBF-Binnen?
Ich habe die SBF-Binnen-Prüfung bestanden, warum bekomme ich keinen Schein?
Die Prüfung zum SBF im Geltungsbereich Binnen besteht aus zwei Teilprüfungen, dem theoretischen Teil mit dem Fragebogen und einer praktischen Prüfung auf dem Boot. Die praktische Prüfung zum SBF-Binnen kann entfallen, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber den Schein SBF im Geltungsbereich See vorweisen kann, d. h. wenn sie oder er diesen in Händen hat.
Bewerberinnen oder Bewerber, die den SBF in den Geltungsbereichen See und Binnen am gleichen Tag ablegen, bearbeiten den Theoriebogen SBF-Binnen, den Theoriebogen SBF-See und fahren die praktische Prüfung für SBF-See.
Fall 1 - Werden alle Teilprüfungen für SBF-See bestanden, wird der SBF-See-Schein ausgestellt. Nach Ausstellung des SBF-See-Scheines kann auch der SBF-Binnen-Schein, wenn die Theorie SBF-Binnen bestanden ist, ausgestellt werden, da der SBF-See-Schein für die praktische Prüfung zum SBF-Binnen anerkannt wird.
Fall 2 - Wird eine oder beide Teilprüfungen für SBF-See nicht bestanden, die Theorieprüfung zum SBF-Binnen jedoch bestanden, wird kein SBF-See-Schein und damit auch kein SBF-Binnen ausgestellt. Die Bewerberin oder der Bewerber kann nicht bestandene Prüfungsteile innerhalb eines Jahres wiederholen. Nachdem beide Prüfungsteile für den SBF-See bestanden wurden, wird der SBF-See-Schein und der SBF-Binnen-Schein ausgestellt.
Fall 3 - Wie bei Fall 2 wird der Theorieteil des SBF-Binnen bestanden, jedoch eine oder beide Teilprüfungen des SBF-See waren nicht ausreichend. Es besteht die Möglichkeit, für den SBF-Binnen die praktische Prüfung innerhalb eines Jahres auf dem Boot abzulegen, so dass unabhänig vom SBF-See der SBF-Binnen-Schein ausgestellt werden kann.
Bitte berücksichtigen Sie die Frist von einem Jahr, bei der nicht bestandene Prüfungsteile nachgeholt werden können. Nach Ablauf dieser Frist verfallen alle bestandenen Prüfungsteile und Sie müssen sich zu allen Prüfungen neu anmelden.
Ich habe meinen Führerschein verloren, oder möchte ihn umschreiben lassen. Was muss ich tun?
Umschreibungen oder Ersatzausfertigungen können nur direkt über den DMYV erledigt werden.
Hier finden Sie Formulare und Informationen zum weiteren Vorgehen.